Herr Steuerberater Karsten Arndt wurde am 22.01.1968 in Frankfurt – Oder (Brandenburg) geboren.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Sportwissenschaften zum Diplom–Sportlehrer mit Hauptfachrichtung Leistungssport absolvierte Steuerberater Arndt von 1993 bis 1996 in Hamburg das Studium der Finanzwissenschaften und erreichte hierdurch den Abschluss des Diplom-Finanzwirtes (FH).
Im März 2003 wurde Herr Steuerberater Arndt nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung bei der Steuerberaterkammer des Landes Mecklenburg – Vorpommern als Steuerberater zugelassen.
Seit November 1996 war Herr Steuerberater Arndt als Assistent der Steuerberatung und seit März 2003 ist er hauptverantwortlich als Steuerberater in unserer Sozietät tätig. Durch die Vielschichtigkeit beider Studiengänge sowie die langjährige berufliche Praxis im Bereich der Steuerberatung kann Herr Steuerberater Arndt auf ein breit gefächertes Wissen in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen aller Rechtsformen sowie von privaten Mandanten, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen zurückgreifen.
Zu den Arbeitsgebieten von Herrn StB Karsten Arndt zählen:
- die betriebswirtschaftliche Beratung
- die Beratung bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren
- die Beratung auf den Gebieten der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer
- die Beratung von Existenzgründern
- die Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung sowie der Finanzanalyse von und für Unternehmen jeglicher Rechtsformen und die Rating-Beratung
- die Gründung und Umwandlung von Gesellschaften
- Gemeinnützigkeitsrecht
- die Bilanzierung und Jahresabschlusserstellung nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften
- die Erbschaft- und Schenkungssteuer
- die Steuerrechtsdurchsetzung vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten
Besondere Kenntnisse sind bei Herrn StB Karsten Arndt in folgenden Branchen vorhanden:
- Ärzte und Apotheken sowie sonstige Heilberufe und Alten- und Pflegeheime
- sonstige freiberufliche Unternehmen (Rechtsanwälte, Architekten u. Ä. m.)
- Bauunternehmen und Handwerk
- Gastronomiebetriebe, insbesondere Diskotheken und Filmtheater sowie Sport- und Freizeitparks
- Kapitalgesellschaften und kommunale Betriebe
- Zahnärzte, Zahntechniker und Dentallabore

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