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Rechtsanwalt Dietrich Monstadt, MdB wurde am 15.09.1957 in Bochum geboren.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bochum und der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht Hamm sowie dem Referendariat am Landgericht Wuppertal legte er 1989 die zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf ab.

Seit Ende des Jahre 1986 war Herr Rechtsanwalt Monstadt in der Kanzlei Klostermann, Dr. Schmidt, Monstadt, Dr. Eisbrecher zunächst als Rechtsreferendar und sodann als Rechtsanwalt am Standort in Bochum tätig.

Im Jahre 1991 wurde ihm im Zuge einer Beratungstätigkeit für die Treuhandanstalt die Aufgabe übertragen, den Kanzleistandort in Schwerin aufzubauen.

Nach seiner Zulassung am Oberlandesgericht baute er den weiteren Standort der Kanzlei in der Hansestadt Rostock auf.

Herr Rechtsanwalt Monstadt berät seit vielen Jahren namhafte Unternehmen in komplexen wirtschaftlichen Fragestellungen. Er hat Lehrgänge zum Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht erfolgreich absolviert.

Rechtsanwalt Monstadt ist zugelassen beim Amts- und Landgericht Schwerin sowie am Oberlandesgericht Rostock und damit postulationsfähig an allen Amts- und Landgerichten sowie an allen Oberlandesgerichten und dem Kammergericht.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich Monstadt sind:

  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht (Steuerstrafrecht)
  • Verwaltungsrecht (insbesondere Kommunalrecht)

weitere Interessenschwerpunkte sind:

  • Landwirtschaftsrecht
  • Jagdrecht (öffentliche wie auch zivilrechtliche Fragestellungen)


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